Wer muß sich nach EN 1090 zertifizieren?
1.) Jede Metallbaufirma muß sich nach EN 1090 zertifizieren lassen (Nachzulesen: LINK SLV)
Hierzu lässt sich wahrscheinlich noch am einfachsten das Gesetz zur Durchführung der Verordnung 305/2011 (Verordnung der EU über die Inverkehrbringung von Bauprodukten zitieren:
https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Referat/P3_P6/BauPG_2012.pdf
Hier ist in §8 (2) in den Sätzen 1 bis 3 geregelt, dass es bußgeldbewährt ist, wenn ein Betrieb ein Bauprodukt nach Richtlinie 305/2011 (was hierzu gehört steht in der MVV TB
(Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen https://www.dibt.de/de/wir-bieten/technische-baubestimmungen und kann durch einzelne Bauproduktenzulassungen des DIBt
oder der ETA, sogenannte bauaufsichtliche Zulassungen ergänzt werden) in Verkehr bringt und hier fahrlässig oder vorsätzlich falsch handelt. Die genauen Anwendungsbereiche sind
in DIN EN 1090-1 (Inverkehrbringung von Tragwerken aus Stahl und Aluminium) geregelt.
In der MVV TB ist in Kapitel A 1.2.4.1 festgelegt, dass die Bemessung von Metallbauten nach DIN EN 1993-1-1 ff. zu erfolgen hat. Hier ist auch DIN EN 1993-1-1/NA genannt. In
diesem nationalen Anhang zur Norm ist auch festgelegt, welche Ausführungsklasse für welche Art von Tragwerk grundsätzlich erstmal anzusetzen ist.
Auf Landesrecht (Landesbauordnungen) heruntergebrochen, kann zum Beispiel auf die Landesbauordnung des Landes RLP §23 Abs.1 verwiesen werden: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BauORPV21IVZ
Dies ist analog in der z.B. hessischen Bauordnung in §25 geregelt https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BauOHE2018rahmen. Hier steht halt nicht explizit DIN EN 1090,
sondern „werkseigene Produktionskontrolle“. Diese ist Teil der DIN EN 1090.
2.) Jede Metallbaufirma muß seine ortsveränderlichen Geräte und Maschinen nach VDE 701/702 prüfen lassen. Schweissgeräte sind hierbei nach VDE 0544/4 zu prüfen. Die Prüfungen schreibt
der Dachverband (DGUV) aller Berufsgenossenschaften unter Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) nach Stand der Technik vor! (Nachzulesen: LINK SLV). Selbsterklärung
über DGUV-Vorschrift 3.
3.) Metallbaufirmen, welche nach EN 1090 zertifiziert sind, müssen Ihre Schweissgeräte nach VDE 0544/4 nicht nur prüfen, sondern auch validieren lassen. (Nachzulesen: LINK SLV)
Hierzu in der DIN EN ISO/TR 3834-6 in Kapitel 10.7
nachzulesen:
Kalibrierung eines Schweißgerätes ist normalerweise nur erforderlich, wenn die Qualität/Wiederholgenauigkeit von Schweißnähten von der genauen und wiederholenden Einstellung der
Parameter, wie Stromstärke, Spannung, Schweißgeschwindigkeit, Gasdurchflussmenge, Puls-Charakteristik usw., abhängt. Wenn eine Stromquelle über keine kalibrierten Anzeigen für
Stromstärke und Spannung verfügt, haben wir, Ihr Schweissfachhändler hellatec GmbH ein kalibriertes Instrument, das benutzt werden kann um die Schweißparameter (Stromstärke und Spannung)
hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Vorgaben der WPS oder der Arbeitsanweisung zu bestätigen.
Es sollte angemerkt werden, dass bei neuen Schweißprozessen und bei neuen Schweißstromquellen, z. B. beim Lichtbogenschweißen mit Pulsstrom, es schwierig oder unmöglich ist, diese ohne genaue Messgeräte
und genügend genaue Instrumente zu kontrollieren. Mechanisierte Schweißoperationen benötigen eine strikte Kontrolle der Wärmeeinbringung und setzen genaue Instrumente voraus.
Hersteller sollten festlegen und aufzeichnen, welches Gerät kalibriert werden muss, und die Protokolle von diesen Kalibrierungen aufbewahren.
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