Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, der Firma hellatec GmbH, Geschäftsführer Jens Oberle, im Folgendem hellatec:
Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferverträge der Firma hellatec. Sie schließen Einkaufsbedingungen des Käufers aus. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Jeder Käufer unterwirft sich den Vorschriften des HGB für Handelsgeschäfte. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen sollen sie soweit gedeutet werden, daß möglichst der mit der betreffenden Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.
Angebote
Alle Angebote gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, als freibleibend und unverbindlich.
Aufträge
Mündliche oder schriftliche Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Der Inhalt dieser Bestätigung ist für die Geschäftsabwicklung maßgebend. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Auslieferung der Ware bzw. die Versendung der Warenrechnung.
Gewährleistung
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens acht Tage nach Ankunft der Ware unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Firma hellatec vorliegen. Jede Verwendung oder Aufteilung der Ware, welche die anderweitige Verwendungsmöglichkeit von hellatec auch nur teilweise beschränkt, schließt jeden Anspruch wegen Mängeln an der Ware oder der Verpackung aus. Kosten, die durch Verarbeitung der beanstandeten Waren bzw. durch Ersatzverarbeitung entstehen, gehen nicht zu Lasten der hellatec. Im Falle fehlerhafter Lieferung besteht nur ein Anspruch auf Wandelung. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Schadenersatz aller Art (von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von hellatec abgesehen) sind ausgeschlossen.
Für Mängel, deren Ursache vom Hersteller der Ware zu vertreten ist, haftet hellatec nur in dem Umfang, in welchem der Hersteller seinerseits hellatec haftet. Besondere Garantieerklärungen des Herstellers werden in vollem Umfang an den Käufer weitergegeben. Die Ersatzleistung von hellatec für Ansprüche, die aus solchen Erklärungen abgeleitet werden, ist auf die Zeitdauer und den Umfang beschränkt, in dem hellatec Ersatz erhält. Eine weitergehende Haftung wird von hellatec weder dem Grund noch der Höhe nach übernommen. Auskünfte über Materialien und der Verwendung werden ohne Übernahme einer Gewähr nach bestem Wissen aufgrund der neuesten Erkenntnisse bzw. der Informationen, die hellatec vom Hersteller erhält, erteilt. Beanstandungen, Bemängelungen oder Meinungsverschiedenheiten berühren die Fälligkeit von Kaufpreisforderungen der hellatec nicht. Der Käufer verzichtet gegenüber der Kaufpreisforderung von hellatec auf Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte aller Art, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers ist von hellatec anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
Beschaffenheit der Ware
Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die vom Hersteller der Ware beanspruchten Toleranzen hinsichtlich von Maßen und Gewichten werden auch von hellatec dem Käufer gegenüber in Anspruch genommen.
a) Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises einschl. aller Nebenforderungen und aller, auch der künftigen Forderungen, die hellatec aus den Geschäftsverbindungen gegenüber dem Käufer erwirbt, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von hellatec. Schecks, Wechsel und Zessionen gelten erst mit der Wareneinlösung als Zahlung
b) Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer. Ein Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen.
c) Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in dem Betrage an hellatec ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen nicht hellatec gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf in dem Betrag an hellatec ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wird Vorbehaltsware, die im Miteigentum von hellatec steht, weiterverkauft, so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf in dem Betrag an hellatec ab, der dem Anteilswert von hellatec am Miteigentum entspricht. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt den ihm gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, erwachsenden Vergütungsanspruch in dem Betrag an hellatec ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Steht die Vorbehaltsware im Miteigentum von hellatec, so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der dem Anteilswert von hellatec am Miteigentum entspricht. Steht dem Käufer ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB zu, so geht dieser Anspruch und der bezeichneten Höhe auf hellatec über. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung ist der Fakturenwert von hellatec zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 20 %. Den Rang eines abgetretenen Teilbetrages im Rahmen der dem Käufer erwachsenden Gesamtforderung bestimmt hellatec.
d) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen des normalen Geschäftsablaufes nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Kaufpreisforderungen gem. Ziff. C auf hellatec übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere ihre Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Ebenso ist der Käufer zu Verfügungen über die Forderungen, die er gem. Ziff. C an hellatec abgetreten oder abzutreten hat, insbesondere zur Verpfändung, Sicherungsabtretung oder Abtretung nicht berechtigt. Wird die Vorbehaltsware oder die gem. Ziff. C abgetretene Forderung von dritter Seite gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der die Rechte oder die Verfügungsmöglichkeit von hellatec gefährdet, so hat der Käufer hellatec unverzüglich zu benachrichtigen.
e) hellatec ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf. Auf Verlangen hat der Käufer hellatec die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. hellatec wird hiermit ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Käufers anzuzeigen.
f) Übersteigt der Wert der dem Käufer eingeräumten Sicherungen seine Forderungen um mehr als 20 %, ist hellatec auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
g) Bei Zahlungseinstellung des Käufers hat hellatec die im § 46 KO angeführten Rechte auf Aussonderung der Ware.
Lieferzeiten – Lieferverzug
Die Lieferungsmöglichkeit bleibt in jedem Fall vorbehalten. Angaben von hellatec über Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Schadenersatzansprüche, Verzugsstrafen oder dergleichen aus angeblich verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. hellatec ist überdies von der Einhaltung der Lieferfrist und auch der Lieferverpflichtung ohne Gegenansprüche befreit, wenn die liefernde Industrie Befreiungsgründe nach ihren Verkaufsbedingungen geltend machen kann. Betriebsstörungen, Streits, Aussperrungen, Transportschwierigkeiten, Verpackungsmängel und ähnliche Umstände sowie Schwierigkeiten, verursacht durch höhere Gewalt, entbinden hellatec mindestens für die Dauer der Störung und deren Nachwirkung von der Einhaltung erteilter Zusagen, ohne daß der Käufer daraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann.
Preise
Einzelheiten über die Preisstellung ergeben sich aus dem detaillierten Angebot bzw. den Preislisten. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung gültige Tagespreis, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Rücktrittsrecht
Verkäufe werden unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden getätigt. Ergibt sich, daß diese Voraussetzungen nicht vorhanden gewesen oder nicht mehr vorhanden sind, steht hellatec jederzeit das Recht zu, vom Verkauf zurückzutreten oder seine Verkaufsbedingungen zu ändern. hellatec kann auch dann, und zwar ohne Schadensersatzanspruch seitens des Käufers vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände eintreten, welche es ihr ohne ihr Verschulden unmöglich machen, die Ware fristgerecht oder ordnungsgemäß zu liefern.
Verpackung, Versand und Bruchgefahr
Die bei Verladung von hellatec ermittelten Gewichte bzw. Stückzahlen sind auch bei Frankosendungen maßgebend. Die Waren reisen auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Empfängers. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Der Kostenateil für den Käufer richtet sich nach Größe, Gewicht und Aufwand. Der Mindestrechnungsbetrag im Hinblick auf die Bearbeitungskosten eines Vorgangs beträgt 82,- Euro zuzüglich MWSt.
Zahlungen
Rechnungen sind – wenn nichts anderes vereinbart worden ist – spesenfrei ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen gewährt hellatec ein Skonto von 3%. Bei Aufführung von Sonderartikel (SO) oder Serviceleistungen (SL) entfällt die Skontoreglung. Der Kunde hat den vollen Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort zu bezahlen. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht nicht. Sofern Wechsel angenommen werden, begründen diese keinen Skontoanspruch. Die Annahme bedeutet außerdem nicht Stundung der ursprünglichen Forderung. hellatec behält sich vor, die der Wechselhergabe zugrunde liegende Forderung jederzeit Zug um Zug gegen Rückgabe des Wechsels geltend zu machen. Eingehende Zahlungen des Kunden tilgen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, die Schulden in der Reihenfolge ihrer Entstehung, was bei Skontoabzug zu berücksichtigen ist. Der Kunde kommt vorbehaltlich einer anderen ausdrücklichen Vereinbarung bei Überschreitung des Zahlungszieles ab dem 31. Tag ab Rechnungsdatum in Verzug, ohne daß es hierfür noch einer gesonderten Mahnung bedarf. Für den Fall, daß der Kunde wegen Zahlungsverzugs von hellatec außergerichtlich gemahnt werden muß, ist hellatec berechtigt, zusätzlich zum Rechnungsbetrag eine Mahnspesenpauschale von 10,– Euro zu berechnen. Außerdem ist hellatec berechtigt, ab Eintritt des Verzugs Verzugszinsen in Höhe der hellatec tatsächlich erwachsenen eigenen Bankkreditkosten zu berechnen, mindestens aber 2 % über dem jeweiligen amtlichen Diskontsatz. Reisende Vertreter und sonstige im Außendienst stehende Mitarbeiter von hellatec sind zur Entgegennahme von Geldern ohne schriftliche Vollmacht des Inhabers nicht berechtigt. Zahlungen an solche Personen leistet der Käufer auf sein eigenes Risiko.
Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Vergleichs- oder eines Konkursverfahrens des Käufers sind alle Rechnungen von hellatec zur sofortigen Zahlung fällig. Zugleich gelten alle Rabatte als verfallen, so daß der Käufer die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist für beide Teile Darmstadt.
Gem. den §§ 23,24,26 und 43 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)weisen wir darauf hin, daß wir im Rahmen der Zweckbestimmung der Auftragsabwicklung Einzeldaten über Sie gespeichert haben, die wir nicht an Dritte weitergeben, soweit dies nicht vom BDSG oder anderen Rechtsvorschriften erlaubt bzw. vorgeschrieben ist.
hellatec GmbH
An den Klingerwiesen 13
64397 Modautal
Tel: 06254 / 308236
Fax: 06254 / 38 2 38